Neu für Selbstständige: Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Kostenbelege verkürzt sich.
Das Magazin
Interessantes für Selbstständige und Angestellte, Beamte und Freischaffende – und nicht nur Übersetzer und Dolmetscher
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Kostenbelege verkürzt sich.
Die Kleinunternehmerregelung wird ab dem 1. Januar 2025 deutlich angepasst.
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