Wege, die nur Begüterte betreten dürfen?
Wer nichts im Sparstrumpf hat, darf hier nicht durch? Wie hoch muss das Bankguthaben sein, damit man den Weg nutzen darf? Oder verhält es sich hier ganz anders?
Hier kommt des Rätsels Lösung …
Auf meinen regelmäßigen Wanderungen in der Südpfalz komme ich ab und zu durch Göcklingen, wo ich im Schaufenster eines Töpferlädchens dieses Schild gesehen habe. Die Aufschrift: „Verbotener Weg für Nichtbegüterte“ gab mir ein Rätsel auf.
Ein freundlicher Südpfälzer, der ehrenamtlich ein Heimatmuseum betreut, gab mir folgende Erläuterung. Bis in die 1960er Jahre wurden die Weinberge während der Erntezeit, also während der Weinlese, für alle gesperrt, die in der betroffenen Gewanne keine Grundstücke besaßen. „Die Grundstücke waren durch die hiesige Form der Erbteilung extrem kleinteilig, der Besitzer gab es viele, und der Existenzdruck war entsprechend hoch“, so Franz Josef Ziegler vom Heimatmuseum St. Martin. Um möglichen Diebstählen zuvorzukommen, wurden in der Herbstzeit an allen Feldwegeingängen besagte Schilder angebracht und die Feldhüter häufig auf Patrouillengänge geschickt.
Das Wort „begütert“ bedeutet hier schlichtweg: „Landgüter besitzend“, bestätigt auch Bernd Meyer, erster Vorsitzender des Tourismusvereins Klingenmünster. Im Zeitalter der (Wein-)Mengenbegrenzung und angesichts des enorm gewachsenen Weintourismus zur Herbstzeit wäre eine solche Maßnahme heute undenkbar. „Die Schilder sind wirklich obsolet“, erklärt Herr Ziegler.
Ich liebe alte Schilder mit alten Beschriftungen, die in unserer „modernen“ Welt völlig anachronistisch klingen. Dieser Töpfer hat einen sehr gesunden Humor, finde ich !
Aber vielleicht möchte der Töpfer die Fußgänger darauf aufmerksam machen, dass unsere heutige Gesellschaft nur denen einen würdigen Platz macht, die eben begütert sind und viel Geld auf der Bank haben… 😉
Interessanter Gedanke, Didier… Ganz bestimmt will er, denke ich, „alten Sachen“ noch ein Zuhause bieten.