Neu für selbstständige Kleinunternehmer

0
Neu für selbstständige Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung wird ab dem 1. Januar 2025 deutlich angepasst.

Was?

Kleinunternehmer* ist ein Status, der Einfluss auf die Umsatzsteuerpflicht hat. Wann Sie den Status Kleinunternehmer für sich nutzen können, ist im § 19 Abs. 1 Satz 4 des Umsatzsteuergesetzes (kurz UStG) unter dem Titel „Besteuerung der Kleinunternehmer“ geregelt.

Worum geht es?

Wer als Unternehmer in Deutschland im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von bis zu 25.000 Euro (neu ab 01.01.2025, bisher 22.000 Euro) erzielt und dessen Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro (neu ab 01.01.2025, bisher 50.000 Euro) zuzüglich Umsatzsteuer voraussichtlich nicht übersteigen wird, kann – muss aber nicht – die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

>>>> VORSICHT: Entgegen mancher Angaben in einschlägigen Büchern und E-Books, die in der Translation Industry angeboten werden, müssen Sie nicht nur eines der beiden Kriterien, sondern beide Kriterien erfüllen, um als Kleinunternehmer beim Finanzamt anerkannt zu werden.

Sobald Sie im laufenden Jahr die 100.000 Euro überschreiten, sind Sie unmittelbar kein Kleinunternehmer mehr und Sie müssen Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und dann abführen.

Auch neu

Zu beachten ist außerdem, dass Sie ab 2025 direkt beim Erreichen der Grenze in die Regelbesteuerung fallen und eigenständig Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen. Das war bisher immer erst zum Jahreswechsel nötig.

Und: Ab 2025 können Sie die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Staaten anwenden. Das macht grenzüberschreitende Tätigkeiten, etwa im E-Commerce, einfacher, was die Kleinunternehmerregelung nochmal deutlich attraktiver macht.

Keine Umsatzsteuerjahreserklärung

Bisher mussten Kleinunternehmer eine sogenannte Nullmeldung als Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen, obwohl sie überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Diese Pflicht entfällt ab dem Besteuerungsjahr 2024. Konkret: Im Jahr 2025 können Sie sich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuererklärung sparen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch tatsächlich keine steuerlich relevanten Umsätze hatten. Bei Auslandsgeschäften ist teilweise auch für Kleinunternehmer eine Steuererklärung nötig.

Wie funktioniert’s?

Beispiel 1

Nehmen wir an, Sie haben 2024 losgelegt und einen Umsatz von 24.000 Euro erzielt. Für 2025 schätzen Sie Ihren Umsatz auf 90.000 Euro. Die Grenzwerte werden eingehalten, sodass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.

Beispiel 2

Sind Sie doch erfolgreicher als gedacht und erzielen im November 2025 bereits einen Umsatz von 100.000,01 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie müssen dann in die Regelbesteuerung wechseln, d. h. Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Wollen Sie die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt gegenüber erklären: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

Folgen der Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich für die Kleinunternehmerreglung entscheiden, hat dies einige Konsequenzen:

  • Sie erheben auf Ihren Umsätzen keine Umsatzsteuer. Um es deutlicher zu formulieren: Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Sie sind verpflichtet, den Grund für die fehlenden Umsatzsteuerangaben auf Ihren Rechnungen zu nennen. Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Wenn Sie die beiden oben genannten Umsatzgrenzen um nur 1 Cent überschreiten, ist die Kleinunternehmerregelung für Sie hinfällig, und Sie müssen zwingend Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze erheben.
  • Image-Nachteil für Sie: Wenn Sie überwiegend mit Firmenkunden zu tun haben, ist die Kleinunternehmerregelung eher ungünstig für Ihr Image, da der Eindruck erweckt wird, der Dienstleister sei kein richtiger Profi und/oder betreibe seine Geschäftstätigkeit „nur nebenbei“. Die berechnete Umsatzsteuer ist für Firmenkunden kein Nachteil, da diese vorsteuerabzugsberechtigt sind. Einfacher ausgedrückt: Die Umsatzsteuer ist für Firmenkunden lediglich ein durchlaufender Posten.
  • Wenn Sie jedoch nebenberuflich tätig sind und überwiegend mit Privatkunden zu tun haben (beglaubigte Übersetzungen z. B.), kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, wenn Sie ohne große Investitionen auskommen und die Jahresumsätze voraussichtlich auch künftig unter der Grenzmarke bleiben.
  • Im Ergebnis werden Kleinunternehmer faktisch wie Privatpersonen behandelt.

Freiwilligkeit der Kleinunternehmerregelung

Unabhängig von Ihrem Umsatz (unterhalb der genannten Grenzen) können Sie sich gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden. Das kann formlos gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Welche Vorteile hat das?

  • Sie können dadurch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
  • Sie treten als „vollwertiger“ Unternehmer auf.

* Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in meinen Artikeln auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Header-Bild: geralt, Pixabay